Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visum bei Adoption / Adoptionspflegschaft

Artikel

Dieses Merkblatt gilt nur für Adoptionsfälle, in denen die Adoptiveltern in Deutschland wohnhaft sind und die Adoption über das Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ) unter Beteiligung der entsprechend zuständigen thailändischen und deutschen Behörden erfolgt. Bei anders gelagerten Sachverhalten wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an die Botschaft.

Sie müssen keinen Termin vereinbaren und können sich direkt an den Schalter 13 der Visastelle wenden. Wir empfehlen Ihnen jedoch im Vorfeld per Email an visa@bangk.auswaertiges-amt.de wegen eines Termins anzufragen, so dass längere Wartezeiten vermieden werden können.

Die Bearbeitungszeit für das Visum beträgt 3-4 Arbeitstage, falls die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde vorliegt.

Für die Beantragung eines Visum für das Adoptivkind benötigen Sie folgende Dokumente:

Falls das zu adoptierende Kind staatenlos ist oder nicht die thailändische Staatsangehörigkeit hat, wenden Sie sich bitte vorab an die Botschaft, da sich die Bearbeitung um mehrere Wochen verzögern kann. Gegebenenfalls müsste eine Ausnahme von der Passpflicht oder ein Reiseausweis für Ausländer beantragt werden. Hierfür ist die Zustimmung des Bundesministerium des Innern erforderlich.

nach oben