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Touristenvisum (Schengenvisum)

Artikel

Sie können ein Touristenvisum beim Visazentrum der Deutschen Botschaft Bangkok beantragen, wenn Sie sich während Ihrer Reise entweder ausschließlich in Deutschland aufhalten, Sie sich bei einer Reise in mehrere Schengenländer länger in Deutschland aufhalten als in einem anderen Schengenland oder – bei gleicher Aufenthaltsdauer in mehreren Ländern – die Einreise in den Schengenraum in Deutschland erfolgt.

Für die Beantragung eines Touristenvisums benötigen Sie folgende Unterlagen:

a) gültiger Reisepass

Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass

- mindestens zwei leere Seiten hat
- innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden ist
- noch mindestens drei Monate gültig ist nach der geplanten Ausreise

b) ggf. bisherige Reisepässe

c) ggfs. Kopie der Bestätigung der Namensänderung

d) zwei biometriefähige Passfotos Fotomustertafel

e) ein vollständig ausgefülltes Antragsformular für Schengenvisa Videx
- Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)
- Empfangsbestätigung Datenschutz-Grundverodnung

f) eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG (dem Antrag beizufügen) PDF / 501 KB

g) Reisekrankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, die eine Rückführung im Krankenfall einschließt. Eine Liste der anerkannten Versicherungsunternehmen finden Sie hier:
Reisekrankenversicherungen PDF / 581 KB In Deutschland abgeschlossene Versicherungen werden ebenfalls akzeptiert.

2. Beschäftigungsnachweis

a) Bei Arbeitnehmern: Eintragung des Unternehmens, Arbeitsbescheinigung mit Angabe der Zahl der Urlaubstage, der Funktion im Unternehmen und des Monatsgehalts;

b) Bei Selbstständigen: Nachweis der Unternehmenseigentümerschaft (Eintragung des Unternehmens)

3. Minderjährige (unter 18 Jahren), die nicht in Begleitung des/ der Erziehungsberechtigten reisen

a) Geburtsurkunde

b) Nachweis des Sorgerechts (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Wohnsitzregistrierung)

c) falls der/ die Erziehungsberechtigte/n bei der Antragstellung nicht anwesend ist/ sind: schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten (durch eine amtliche Stelle, z.B. Einwohnermeldeamt oder Gericht, beglaubigtes Original)

4. Reisezweck Tourismus und Finanzierung

a) Hotelreservierung oder sonstiger Nachweis der Unterbringung für die gesamte Reise

b) falls mehrere Länder besucht werden: genaue Reiseroute

c) Nachweis der Flugreservierung (Hin- und Rückflug)

d) bei organisierten Reisen: eine Bescheinigung oder ein Original-Gutschein eines Reisebüros oder Reiseveranstalters mit der/dem die Buchung einer organisierten Reise bestätigt wird

e) Kontoauszüge der letzten drei Monate, aus denen die Finanzbewegungen des Antragstellers oder der Person hervorgehen, die die Reisekosten trägt, oder sonstiger Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während der gesamten geplanten Reise und des gesamten Aufenthalts

f) ggf. Kopie des Nachweises von Immobilieneigentum (Eigentumstitel), Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder

5. Wichtiger Hinweis

Wichtiger Hinweis zur Sortierung des Antrages einschl. Unterlagen:
Sortierhinweis PDF / 173 KB

In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um den Antrag abschließend entscheiden zu können.

Kinder unter 12 Jahren brauchen nicht persönlich zur Antragstellung erscheinen.

Wurden von Ihnen bei einer vorherigen Beantragung eines Schengen-Visums innerhalb der letzten 59 Monate bereits die Fingerabdrücke erfasst, müssen Sie den Antrag grundsätzlich nicht persönlich stellen. Die Visumbeantragung kann durch einen Boten erfolgen. Eine Beantragung per Post, Fax oder E-Mail ist nicht möglich.

Im Einzelfall ist es jedoch möglich, dass Sie als Vielreisender trotzdem zu einem persönlichen Interview in die Visastelle eingeladen werden.

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Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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