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Deutsche Botschaft Bangkok
Die deutsche Botschaft bittet zu beachten, dass Deutsche Personenstandsurkunden für den Gebrauch in Thailand mit einer Legalisation zu versehen sind. Die bisherige Praxis, ein übersetztes Exemplar mit einer Kopiebeglaubigung zu versehen, wurde eingestellt. Passkopien, Führerscheine und sonstige nicht personenstandsrelevante Unterlagen sind hiervon nicht betroffen.
Zum 29.07.2026 ist das „Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ in Kraft getreten.
Nach § 85a AufenthG ist ab sofort in bestimmten Fällen entweder ein DNA-Gutachten oder die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde oder der deutschen Auslandsvertretung erforderlich, bevor ein deutscher Erstpass beantragt werden kann.
Ab dem 1. Juli 2026 können thailändische Urkunden NUR mit einer Überbeglaubigung des thailändischen Außenministeriums im Rahmen der Legalisation geprüft werden.
Seit dem 12. Oktober 2025 wurde in allen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Zypern und Irland) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ein neues IT-System für die digitale Erfassung der Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum eingeführt (EES = Entry/Exit System).
Am 10.04.2026 wird das Entry-Exit-System in Deutschland in den Vollbetrieb gehen und an allen Luft- und Seeaußengrenzen Deutschlands umgesetzt.
Die Regelung gilt für Personen, die für einen Kurzaufenthalt (max. 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) in den Schengen-Raum einreisen möchten. Ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz. Die Reisenden selbst müssen nichts weiter veranlassen. Die Änderung betrifft nur die Abläufe an den Grenzkontrollstellen:
Bei der Einreise werden Gesichtsbild und Fingerabdrücke abgeglichen.
Pässe werden künftig nicht mehr gestempelt. Die Ein- und Ausreise wird digital in Übereinstimmung mit europäischem Datenschutzrecht gespeichert.
An ausgewählten Flughäfen finden Reisende Selbstbedienungs-Terminals, um den Prozess zu beschleunigen.
Ich freue mich sehr auf Bangkok und Thailand. Unsere diplomatische Beziehungen sind tief verwurzelt, unsere Wirtschaftsbeziehungen intensiv und die Bindungen unserer beiden Länder in Kultur, Bildung, Klima und Gesellschaft lebendig und vielfältig.
Momentan ist die Vorsprache in der Botschaft nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es bei der Buchung von Terminen zu längeren Wartefristen kommen sollte. Der Einlass ist frühestens 30 Minuten vor dem bestätigten Termin möglich. Weitere Informationen zum aktuellen Serviceangebot der Botschaft finden Sie hier