Deutschland öffnet Arbeitsmarkt für qualifizierte Beschäftigte aus Nicht-EU Staaten!
Seit 01. März 2020 bekommen qualifizierte Beschäftigte aus Nicht-EU Staaten erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. In einem ersten Schritt müssen Interessenten ihren ausländischen Abschluss in Deutschland anerkennen lassen. Das Anerkennungsverfahren sollte bereits weit im Vorfeld zum Visumverfahren begonnen werden. Qualifizierte Beschäftigung setzt regelmäßig einen anerkannten akademischen Abschluss voraus bzw. einen anerkannten Berufsabschluss, dem eine zweijährige Ausbildung vorangegangen ist. Vor Visumantragstellung muss eine Anerkennung des ausländischen Abschlusses erfolgen www.anerkennung-in-deutschland.de. Ausnahmen gibt es für IT-Fachkräfte mit ausreichender Arbeitserfahrung. Detailliertere Informationen zur Einwanderung von Fachkräften finden Sie hier