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Fragen und Antworten zur Visumbeantragung

FAQ

Wo muss ich mein Visum beantragen? Was ist der Schengen-Raum? Wer benötigt ein Schengen-Visum?

Foto von drei Buchstaben einer Tastatur: FAQ
Visumbeantragung: Häufig gestellte Fragen© Colourbox

Wir freuen uns, dass Sie eine Reise nach Deutschland planen und möchten Ihnen die Reisevorbereitung nach Deutschland so leicht wie möglich machen - hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Beantragung eines Visums.

Thailändische Staatsangehörige benötigen ein Visum, um nach Deutschland einreisen zu können, für einen Flughafentransit wird kein Visum benötigt. Gehören Sie einer anderen Staatsangehörigkeit an, können Sie unter folgendem Link erfahren, ob auch Sie für Deutschland ein Visum benötigen:


Staatenliste Visumpflicht

Seit dem 01.08.2019 betreut der externe Dienstleister VFS Global Sie bei Anträgen für Schengen-Visa und bei bestimmten Antragskategorien für nationale Visa (geplanter Aufenthalt über 90 Tage). Termine können kurzfristig und unkompliziert gebucht werden. VFS Global - Callcenter +66 2 460 7058. Die Terminbuchung ist kostenlos.

FAQ

Stellen Sie Ihren Visumantrag in Thailand, wenn Sie in Thailand Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, also hier wohnen, arbeiten oder studieren.

Schengenvisum

Die Deutsche Botschaft Bangkok hat das Antragsverfahren für Schengen-Visa an unseren Servicepartner VFS Global ausgelagert. Dieser betreibt ein Visazentrum in verkehrsgünstiger Lage:

Chamchuri Square, 4. Stockwerk
Phayathai Road, Phatumwan
Bangkok 10330

VFS Global begleitet Sie durch das gesamte Antragsverfahren, berät Sie zur Vollständigkeit der Antragsunterlagen, vereinnahmt die Visumgebühr, erledigt die Antragsannahme mit Abnahme der Fingerabdrücke und die Rückgabe /Rücksendung des Passes nach Bearbeitung durch die Visastelle der Botschaft.

Jetzt Termin im Visazentrum vereinbaren

Sollten Sie verschiedene Länder in Europa bereisen wollen, die den sogenannten Schengenstaaten angehören, können Sie das Visum nur dann bei der Deutschen Botschaft beantragen, wenn Ihr Hauptreiseziel Deutschland ist.

Nationales Visum

Die Visastelle der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bangkok ist zuständig für Antragstellende, welche einen gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand haben, also in Thailand wohnen, arbeiten oder studieren. Falls Sie thailändischer Staatsangehöriger sind und derzeit in einem anderen Land als Thailand leben, weil Sie z.B. dort studieren oder arbeiten, dann kontaktieren Sie die für ihren Wohnort im Ausland zuständige deutsche Auslandsvertretung, um dort einen Visumantrag zu stellen.

Je nach Aufenthaltszweck reichen Sie Ihren Antrag entweder direkt bei der Visastelle der Botschaft oder beim externen Dienstleister VFS Global ein.

Derzeit beantragen Sie Visa für folgende Aufenthaltszwecke bei der Visastelle direkt:

  • Erwerbstätigkeit (auch Au-Pair, selbständige Erwerbstätigkeit)
  • Intensivsprachkurs
  • Erwerbstätigkeit im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens mit Vorabzustimmung der Ausländerbehörde nach §81a AufenthG

Terminbuchung nationale Visa bei der Visastelle

Beim Dienstleister VFS Global beantragen Sie Visa für:

  • Studium/ Ausbildung/ Schüleraustausch
  • Einreise zur Eheschließung und anschließendem Daueraufenthalt
  • Familienzusammenführung (zum Partner/ Ehegatten, zum minderjährigen Kind, zum sorgeberechtigten Elternteil)
  • Pflegefachkräfte in Anerkennung

Terminbuchung nationale Visa bei VFS Global

Es ist beabsichtigt, die Annahme von Visa-Anträgen auch in weiteren Kategorien sukzessive an den externen Dienstleister auszulagern. Die Entscheidung über einen Visum-Antrag bleibt jedoch immer der Visastelle vorbehalten.

Ist im Einzelfall unklar, wo Sie den Termin buchen müssen, um einen Visum-Antrag zu stellen, wenden Sie sich bitte per Email an die Visastelle der Botschaft.

Hinweis: Antragsformulare und Informationen zu Visa sind kostenlos und auf dieser Webseite abrufbar.

Wenn Sie zu einem kurzfristigen Aufenthalt nach Deutschland oder Litauen reisen möchten, dann beantragen Sie ein Schengenvisum (Aufenthalt bis zu 90 Tage). Für langfristige Aufenthalte beantragen Sie ein sogenanntes Nationales Visum (Aufenthalt über 90 Tage).

Schengenvisum

Mit einem Schengenvisum können Sie in alle Schengenstaaten reisen.


Bitte klicken Sie je nach Reisezweck auf die nachfolgenden Links, um zu erfahren, was für die Antragstellung benötigt wird:

Bei der Beantragung werden Ihre zehn Fingerabdrücke erfasst. Kinder unter 12 Jahren sind davon befreit.

Nationales Visum

Bitte klicken Sie je nach Aufenthaltszweck auf die nachfolgenden Links, um zu erfahren, was für die Antragsstellung benötigt wird:

Bei der Beantragung müssen Sie Ihre zehn Fingerabdrücke abgeben. Kinder unter 12 Jahren sind davon befreit.

Mit einem Nationalen Visum können Sie auch in alle Schengenstaaten für maximal 90 Tage im Halbjahr reisen.

Termine zur Beantragung von Schengenvisa können Sie bei unserem Servicepartner VFS GLOBAL beantragen. Dieser begleitet Sie durch das gesamte Antragsverfahren, berät Sie zur Vollständigkeit der Antragsunterlagen, vereinnahmt die Visumgebühr, erledigt die Antragsannahme mit Abnahme der Fingerabdrücke und die Rückgabe/Rücksendung des Passes nach Bearbeitung durch die Visastelle der Botschaft.

VFS Global betreibt Visazenten in Bangkok, Phuket und Chiang Mai

Jetzt Termin im Visazentrum vereinbaren

Ein Schengenvisum kann bis zu 6 Monate vor Reisebeginn beantragt werden.

Für die Abgabe des Antrages brauchen Sie für jeden Antragsteller einen separaten Termin. Dies gilt auch für Kinder unter 12 Jahren.

Zur Terminbuchung für nationale Visa (alle Kategorien, außer Studium und Schüleraustausch)

Zur Terminbuchung für nationale Visa (nur Studium und Schüleraustausch)

Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen Terminbuchungen über einige Smartphone- und Tablet-Modelle NICHT möglich sind; in diesen Fällen muss die Terminbuchung über einen PC erfolgen.

Bitte kommen Sie 30 Minuten vor dem vereinbarten Termin mit vollständigen Unterlagen. Im Falle einer Verspätung müssen Sie damit rechnen, dass die Visumbeantragung nicht mehr möglich ist.Familienangehörige von Deutschen (Ehegatten, Eltern von minderjährigen dt. Kindern) und Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EU/EWR-Staatsbürgern können nach vorheriger Terminvereinbarung über unser Terminvergabesystem ihren Antrag direkt in der Botschaft einreichen.



Seit dem 01.08.2019 betreut unser Partner VFS GLOBAL Sie bei Anträgen für Schengen-Visa. Termine können kurzfristig und unkompliziert gebucht werden. VFS GLOBAL – Callcenter: +66 2 460 7058

Sollten Sie innerhalb der letzten 59 Monate bereits in den Schengen-Raum gereist sein, können Sie Ihren Antrag durch Boten oder auf dem Postweg stellen.

Ist dies Ihre erste Reise, müssen Sie und Kinder ab 12 Jahren den Antrag persönlich stellen, damit Ihre Fingerabdrücke erfasst werden können. Für jeden Antrag wird ein Termin benötigt. Dies gilt auch, wenn der Antrag nicht persönlich eingereicht wird.

Schengen-Visum

Die Bearbeitungsdauer für ein Schengen-Visum beträgt bis zu 15 Kalendertagen. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab.

In Ausnahmefällen kann die Bearbeitung länger andauern (bis maximal 45 Tage nach Art. 23 Visakodex), die Visastelle kommt dann von sich aus auf den Antragsteller/ die Antragstellerin zu.

Sie können den Antrag übrigens bereits 6 Monate vor der geplanten Einreise stellen.

Sie sollten den Antrag nicht später als 15 Kalendertage vor Antritt der geplanten Reise stellen.

Nationales Visum

Die Bearbeitungsdauer für ein Nationales Visum beträgt in der Regel zwei bis drei Monate. Anträge für Studentenvisa können in den meisten Fällen nach drei Wochen abschließend entschieden werden.

Ihr Antrag auf ein Nationales Visum wird an die Ausländerbehörde des künftigen Wohnsitzes in Deutschland weitergeleitet. Die Ausländerbehörde überprüft Ihren Antrag und teilt der Botschaft das Ergebnis mit. Erst dann kann die Botschaft abschließend über Ihren Antrag entscheiden. Sobald das geschehen ist, werden Sie von telefonisch benachrichtigt.

Das elektronische Formular für ein Schengenvisum finden Sie hier:

Das elektronische Formular für ein Nationales Visum finden Sie hier:

Das pdf-Formular für ein Schengenvisa finden Sie hier:

Das pdf-Formular für ein Nationales Visum finden Sie hier:

Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Ihr Antrag mit einem Videx-Formular schneller bearbeitet werden kann.

Beide Antragsformulare sind auch in der Botschaft kostenlos erhältlich.

Bitte beachten: Füllen Sie die Antragsformulare vollständig und korrekt aus. Nur vollständig ausgefüllte Anträge mit allen notwendigen Dokumenten können abschließend bearbeitet werden.

Schengenvisum
Bitte bringen Sie alle Dokumente im Original und als Kopien zur Antragsstellung mit. Die Originale geben wir Ihnen gleich wieder zurück.

Bei Beantragung über unseren Servicepartner VFS GlOBAL besteht die Möglichkeit Kopien anfertigen zu lassen.

Die Mitarbeiter der Visastelle in der Botschaft können für Sie keine Kopien fertigen.

Bitte beachten Sie, dass die Besuchs-/Aufenthaltsadresse in Deutschland vollständig angegeben sein muss (Name der Person bzw. des Unternehmens und des Ansprechpartners mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Telefonnummer). Unterschreiben Sie die Antragsformulare eigenhändig.

Nationales Visum
Bitte übersetzen Sie Dokumente, die in thailändischer Sprache sind, wenn Sie ein Nationales Visum beantragen, ins Deutsche.

Die Gebühren für ein Schengen-Visum betragen 80 Euro. Die Gebühren für ein Nationales-Visum betragen 75 Euro. Die Gebühren sind bei der Antragstellung in thailändischen Baht in bar zu zahlen. Bei VFS Global haben Sie auch andere Zahlungsmöglichkeiten. Es handelt sich um eine Bearbeitungsgebühr, die bei Ablehnung oder Zurücknahme des Antrags nicht erstattet wird.

Für Kinder sind die Gebühren ermäßigt bzw. Schengenvisa für Kinder bis sechs Jahren sind gebührenfrei.

Zusätzlich zur Visumgebühr fällt bei Beantragung im Visazentrum unseres Servicepartners VFS GLOBAL noch eine Servicegebühr von 15 EUR für Schengen-Visa und 30 EUR für nationale Visa an. In Phuket und Chiang Mai fällt eine Servicegebühr von 40 EUR für alle Visakategorien an.

Visaanträge für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder Deutscher, sowie Eltern minderjähriger Deutscher werden gebührenfrei bearbeitet. Ebenfalls gebührenfrei sind Visaanträge für freizügigkeitsberechtigte Ehegatten und Kinder EU-/EWR-Staatsangehörigen.


Bitte beachten Sie die Zahl der Aufenthaltstage auf Ihrem Visum. Steht dort bspw. 60 Tage und ein Zeitraum vom 01.03. bis 15.05., dann dürfen Sie sich innerhalb des angegebenen Zeitraumes für maximal 60 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Die Ein- und Ausreisetage werden bei der Berechnung mitgezählt.

Weitere Hinweise zur Berechnung der Aufenthaltsdauer insbesondere bei Schengen-Visa mit längeren Laufzeiten finden Sie hier:


Berechnung der Aufenthaltsdauer

Die Botschaft rät Ihnen dringend davon ab, die von „fliegenden Händlern“ vor der Botschaft angebotenen Übersetzungs- und Reiseversicherungsdienste in Anspruch zu nehmen. Diese Dienste werden weder von der Botschaft gebilligt noch sind sie preislich angemessen. Nutzen Sie stattdessen die von der Botschaft anerkannten.

Dolmetscher- Übersetzerliste PDF / 684 KB
Reisekrankenversicherungen PDF / 581 KB

Die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Visumantrags wird als Remonstration bezeichnet. Sie ist ein gesetzlich nicht vorgesehener Rechtsbehelf.

Die Möglichkeit, bei der Visastelle der Botschaft Bangkok Remonstration einzulegen, entfällt ab 1.1.2024 bis auf Weiteres, sofern der Ablehnungsbescheid nicht explizit einen Rechtsbehelf zur Remonstration beinhaltet.

Es bleibt Antragstellenden nach Ablehnung eines Visumantrags weiterhin unbenommen, einen neuen Antrag zu stellen oder Klage beim Verwaltungsgericht Berlin zu erheben.

Es wird empfohlen, bei einem Neuantrag auf die im Ablehnungsbescheid genannten Gründe einzugehen. Jeder neue Visumantrag wird ergebnisoffen durch die Visastelle, unbeschadet einer früheren Ablehnung, geprüft.

Weitere Informationen zum Visumverfahren
Informationen des Auswärtigen Amts

Sofern Sie die allgemeinen Informationen des Auswärtigen Amts abrufen, beachten Sie bitte, dass das Remonstrations-Verfahren zu unterschiedlichen Zeitpunkten und nicht bei allen Auslandsvertretungen in gleichem Maße ausgesetzt wurde. Die auf der Homepage des Auswärtigen Amts gegebenen allgemeinen Informationen könnten also für Ihren konkreten Antrag an einer bestimmten Auslandsvertretung nicht einschlägig sein. Bitte achten Sie auf die konkrete Formulierung im Ablehnungsbescheid.

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers VFS Global oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der drei folgenden Varianten ein:

a. Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals

b. Beschwerde über Verhalten des externen Dienstleistungserbringers VFS Global

c. Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wir werden Ihrer Beschwerde nach deren Eingang bei uns nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

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