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Fragen & Antworten zur Terminbuchung

FAQ

Fragen & Antworten zur Terminbuchung

FAQ

Schengenvisum
Die Visastelle der Botschaft Bangkok hat die Antragsnahme für Schengen-Visa an den externen Dienstleister VFS Global ausgelagert. Dieser betreibt Visazentren in Bangkok, Phuket und Chiang Mai.
VFS Global begleitet Sie durch das gesamte Antragsverfahren, berät Sie zur Vollständigkeit der Antragsunterlagen, vereinnahmt die Visumgebühr, erledigt die Antragsannahme mit Abnahme der Fingerabdrücke und die Rückgabe /Rücksendung des Passes nach Bearbeitung durch die Visastelle der Botschaft.
Jetzt Termin im Visazentrum vereinbaren

Sollten Sie verschiedene Länder in Europa bereisen wollen, die den sogenannten Schengenstaaten angehören, können Sie nur dann ein deutsches Schengen-Visum beantragen, wenn Ihr Hauptreiseziel Deutschland ist.
Schengenstaaten

Nationales Visum
Die Visastelle der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bangkok ist zuständig für Antragstellende, welche einen gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand haben, also in Thailand wohnen, arbeiten oder studieren. Falls Sie thailändischer Staatsangehöriger sind und derzeit in einem anderen Land als Thailand leben, weil Sie z.B. dort studieren oder arbeiten, dann kontaktieren Sie die für ihren Wohnort im Ausland zuständige deutsche Auslandsvertretung, um dort einen Visumantrag zu stellen.
Je nach Aufenthaltszweck ist der Termin zur Abgabe des Visum-Antrags entweder direkt bei der Visastelle der Botschaft oder beim Antragsannahmezentrum VFS Global zu buchen.

Derzeit beantragen Sie Visa für folgende Aufenthaltszwecke bei der Visastelle direkt:

  • Erwerbstätigkeit (auch Au-Pair, selbständige Erwerbstätigkeit)
  • Intensivsprachkurs
  • Erwerbstätigkeit im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens mit Vorabzustimmung der Ausländerbehörde nach §81a AufenthG

Terminbuchung nationale Visa bei der Visastelle

Beim Dienstleister VFS Global beantragen Sie Visa für:

  • Studium/ Ausbildung/ Schüleraustausch
  • Einreise zur Eheschließung und anschließendem Daueraufenthalt
  • Familienzusammenführung (zum Partner/ Ehegatten, zum minderjährigen Kind, zum sorgeberechtigten Elternteil)
  • Pflegefachkräfte in Anerkennung

Terminbuchung nationale Visa bei VFS Global

Wenn Sie Ihre Bestätigungs-E-mail nicht innerhalb von 24 Stunden nach Buchung eines Termins erhalten haben, senden Sie bitte eine E-Mail mit folgenden Informationen an
rk-termin@bangk.diplo.de

Vorname, Nachname, Passnummer, E-Mail, gebuchter Termin und die Kategorie, in der der Termin gebucht wurde. Die Botschaft wird anschließend überprüfen ob Ihr Termin gebucht ist und die Bestätigungsemail ggf. erneut versenden.

Senden Sie bitte eine E-Mail mit folgenden Informationen an
rk-termin@bangk.diplo.de

Bitte angeben: Vorname Nachname, Passnummer, gebuchter Termin (mit Angabe der Kategorie, in der der Termin gebucht wurde) und richtige E-Mailadresse. Die Botschaft wird dann die korrekte E-Mail eingeben und die Bestätigungs-E-Mail an diese versenden.

Senden Sie bitte eine E-Mail an:
rk-termin@bangk.diplo.de

Bitten teilen Sie hierin den Vornamen, Nachnamen, den gebuchten Termin (mit der Angabe der Kategorie, in der der Termin gebucht wurde und die korrekte Passnummer mit. Nach der Korrektur erhalten Sie eine neue Bestätigungs-E-Mail.

Bei den Zahlen/Buchstaben handelt es sich um sogenannte Captchas – diese stellen einen Teil der Sicherheitsmaßnahmen im Terminbuchungssystem dar, wie sie auch auf anderen Internetseiten genutzt werden. Das schwarz dargestellte Captcha deutet auf zu viele Fehlversuche bei der Wiedergabe hin. Über die Schaltfläche „Neues Bild laden“ haben Sie jedoch die Möglichkeit, sich in diesem Fall ein neues, lesbares Captcha zu laden. Möglicherweise sind die Captchas bei Nutzung eines PC/Laptop mit Bildschirm besser zu lesen als bei Nutzung von Mobiltelefonen. RK-Termin sollte auch auf Mobilgeräten problemlos funktionieren. Allerdings ist das Programm nicht für Mobilgeräte optimiert.

Für jeden Antragsteller muss ein Termin gebucht werden. Wenn es die Terminlage zulässt, versuchen Sie, alle gewünschten Termine in einem Zeitfenster zu buchen, so können Sie gemeinsam beantragen. Ihre Anträge werden dann als Gruppe angenommen und bearbeitet werden.

Wenn Sie nur einen Termin gebucht haben und bei der Visumbeantragung mehrere Anträge stellen wollen, kann nur der Antrag der Person, in deren Namen der Termin gebucht wurde, gestellt werden. Für die übrigen Antragsteller sind dann neue Terminbuchungen notwendig.

Auch Kinder benötigen einen Termin!

Das Verschieben eines Termins von einem Datum zum nächsten ist grundsätzlich nicht möglich. Vielmehr müssen Sie Ihren gebuchten Termin zunächst über den in Ihrer Bestätigungs-E-mail enthaltenen Stornolink stornieren. Anschließend können Sie einen neuen Termin buchen zu einem dann in der Terminliste zur Verfügung stehenden Zeitpunkt. Bitte beachten Sie, dass in solchen Fällen das Risiko besteht, dass die Termine bereits ausgebucht sind und zunächst kein neuer Termin gebucht werden kann. Falls Sie nach erneuter Buchung eines Termins keine Bestätigungs-E-Mail erhalten haben, verfahren Sie bitte wie in FAQ2 geschildert.

Wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen konnten, wird dieser erst nach einer 24 Stunden-frist wieder freigeschaltet. Eine neue Terminbuchung ist somit erst nach 24 Stunden wieder möglich, zuvor erscheint eine Fehlermeldung.

Sie können Ihren Termin auch durch eine Person Ihres Vertrauens buchen lassen. Hierbei muss beachtet werden, dass die einzugebenden Daten die des Antragstellers (Vorname, Name und Passnummer) sind, also der Person, die ein Visum benötigt! Die Bestätigungs-E-Mail kann an einen Dritten oder direkt an den Antragsteller geschickt werden. Es muss nur sichergestellt sein, dass die E-Mail zum Termin in der Visastelle vorgelegt werden kann.

Bitte bringen Sie Ihren alten und neuen Pass zu Ihrem vereinbarten Termin mit. Wenn Sie den alten Pass nicht vorlegen können, müssen Sie Ihren bestehenden Termin stornieren (siehe FAQ 7) und einen neuen Termin mit der richtigen Passnummer buchen.

Seit dem 01.08.2018 können enge Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern) von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten Visa zum Zwecke des Nachzugs beantragen. Nachzugswillige Familienangehörige können sich auf dieser Internetseite für einen Termin zur Abgabe des Visumantrags registrieren: https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=subs

Since 1 August 2018, close family members (spouses, unmarried minor children and parents of minor children) of a person eligible for subsidiary protection in Germany are able to apply for a visa for the purpose of family reunion. Eligible family members may use the following link to register for an appointment to submit their visa application.

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