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Reisepassanträge für Minderjährige

Ein Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa/Ralf Hirschberger
Passbeantragung
Die deutsche Botschaft Bangkok stellt für deutsche Staatsangehörige Reisepässe aus. Reisepässe für Minderjährige können nur beantragt werden, wenn der minderjährige Passbewerber persönlich in Begleitung des/der Sorgeberechtigten vorspricht.
Sollte ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung nicht anwesend sein können, kann eine entsprechende schriftliche Zustimmungserklärung zum Passantrag mit amtlich beglaubigter Unterschrift (z.B. von deutschem Bürgeramt, thail. Bezirksamt) die Anwesenheit ausnahmsweise ersetzen.
Ein Muster finden Sie hier
Bitte für Ihren Fall entsprechend anpassen. Es wird nur die Unterschrift der Person die nicht bei Antragstellung oder Abholung des Passes vorsprechen kann, in amtlich beglaubigter Form benötigt.„
Für die Antragstellung ist ein Termin notwendig, den Sie über das Terminvergabesystem der Botschaft buchen können. Die Beantragung eines Reisepasses ist gegen zusätzliche Gebühren auch bei den deutschen Honorarkonsuln in Phuket oder Chiang Mai möglich.
Sollte das Kind bisher keinen deutschen Reisepass besessen haben, nehmen Sie bitte vor Terminvereinbarung Kontakt mit der Botschaft auf pass@bangk.diplo.de
Nähere Informationen zur erstmaligen Passbeantragung und zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt können dem gesonderten Merkblatt entnommen werden.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge zu vereinbarten Terminen entgegengenommen werden. Bei unvollständigen Unterlagen ist eine erneute Terminvereinbarung nötig.
Vorzulegende Unterlagen
Alle Unterlagen sind im Original mit 1 Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die gleichen Unterlagen bereits zu einem anderen Zweck in der Botschaft eingereicht wurden. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros zu versehen.
Die folgenden Unterlagen werden in jedem Fall benötigt:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (ohne Kopie)
Antrag auf Reisepass für Minderjährige
von den Sorgeberechtigten persönlich zu stellen, die Angaben beziehen sich auf das Kind, das ebenfalls persönlich vorsprechen muss - ggf. bisheriger Ausweis des Kindes
- Reisepässe der Eltern
- Geburtsurkunde des Kindes
- ein Passbild neueren Datums (kann in der Eingangshalle der Botschaft gefertigt werden)
Bitte beachten Sie die Anforderungen an Passfotos. Bei erstmaliger Passbeantragung: Geburtsurkunden beider Eltern
Bei vorherigem Wohnsitz in Deutschland: Abmeldebescheinigung
Sofern das Kind in Deutschland gelebt hat und trotz Abmeldung in Deutschland im Pass ein deutscher Wohnort eingetragen ist.- ggfs. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des anderen Elternteils)
- ggfs. Nachweis über die Namensführung des Kindes, sofern die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen Informationen hierzu erteilt die Botschaft. Die Eintragung eines Familiennamens in der thailändischen Geburtsurkunde ist nicht für die Namensführung nach deutschem Recht maßgeblich. Bitte erkundigen Sie sich in diesem Fall vor Terminbuchung bei der Botschaft zum weiteren Vorgehen.
Wenn die Eltern des Kindes verheiratet sind, ist zusätzlich vorzulegen:
- Heiratsurkunde der Eltern
- bei erfolgter Eheschließung in Thailand: Heiratsprotokoll
Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren, ist zusätzlich vorzulegen:
- Urkunde über Vaterschaftsanerkennung bzw. -feststellung oder Nachweis über Legitimation nach thailändischem Recht (eine Eintragung eines Vaters in der thail. Geburtsurkunde ist nicht ausreichend)
Vaterschaftsanerkennungen und -Feststellungen
Wenn keine Vaterschaftsanerkennung, -feststellung oder Legitimation erfolgt ist und die Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt:
- Negativbescheinigung über das alleinige Sorgerecht (falls Mutter in Deutschland gemeldet ist, ansonsten nehmen Sie bitte vor Beantragung Kontakt mit der Botschaft auf)
- Ledigkeitsbescheinigung des Bezirksamtes und des Zentralregisteramts in Bangkok (bei Müttern mit doppelter Staatsangehörigkeit (deutsch/thailändisch)
Fallbezogen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich werden.
Für Minderjährige unter 12 Jahren kann wahlweise entweder ein biometrischer Reisepass (6 Jahre gültig) oder ein Kinderreisepass (1 Jahr gültig) beantragt werden. Letzterer enthält aber keinen elektronischen Chip und berechtigt deshalb in wenigen Ländern nicht zur visumsfreien Einreise.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt im Normalverfahren 5 bis 7 Wochen für einen biometrischen Reisepass (im Expressverfahren ca. 3 Wochen) und in der Regel 1-3 Arbeitstage für einen Kinderreisepass. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer um ein Jahr (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) ist nur bei Kinderreisepässen möglich. Das Einfügen von zusätzlichen Seiten ist bei keinen Pässen möglich. Die Abholung kann durch einen Vertreter unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erfolgen.
Bei (aufpreispflichtiger) Antragstellung bei einem Büro der Honorarkonsuln (siehe unter Ziffer 5) verlängert sich die Bearbeitung um ca. 2-3 Wochen.
Passgebühren
Passgebühren in Euro, zahlbar in Baht zum jeweiligen Zahlstellenkurs der Botschaft.
Es werden Zahlungen mit Bargeld und mit Kreditkarte (Visa, Mastercard – Transaktion in Euro) akzeptiert. Aufgrund gelegentlich auftretender, technischer Probleme, die nicht von der Botschaft zu beeinflussen sind, kann die Möglichkeit einer Kreditkartenzahlung nicht garantiert werden. Bei den Honorarkonsuln sind Kreditkartenzahlungen leider nicht möglich.
Zuständigkeit der Botschaft (aus Deutschland abgemeldet) |
ohne Abmeldung | |
Reisepass für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre) | 58,50 EUR | 96,00 EUR |
Reisepass mit 48 Seiten | zusätzlich 22,00 EUR | zusätzlich 22,00 EUR |
Expresszuschlag | zusätzlich 32,00 EUR | zusätzlich 32,00 EUR |
Kinderreisepass (bis zum 12. Lebensjahr) (Gültigkeit 1 Jahr) |
26,00 EUR | 39,00 EUR |
Verlängerung Kinderreisepass (bis 12. Lebensjahr) (Gültigkeit 1 Jahr) | 18,00 EUR | 24,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr) |
39,00 EUR | 65,00 EUR |
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland (Gültigkeit max. 30 Tage) |
21,00 EUR | 21,00 EUR |
Bescheinigung für die thailändische Immigration | zusätzlich 34,07 EUR | zusätzlich 34,07 EUR |
Übertragung des thailändischen Visums
Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier: Bescheinigung für die thailändische Immigrationsbehörde
Passbeantragung über die Honorarkonsuln
Der Reisepass (aber nicht erstmalige Passbeantragung) kann auch bei den Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland in Chiang Mai und Phuket beantragt werden. Eine Antragstellung beim Honorarkonsul in Pattaya ist nicht möglich. Ein Reisepass, der in Bangkok beantragt wurde, kann aber beim Honorarkonsul in Pattaya abgeholt werden. Bei den Honorarkonsuln fallen zusätzlich zu den oben genannten Gebühren weitere Gebühren für die Antragstellung und Auslagen für die Abholung des Reisepasses an.
Sollten Sie einen Reisepass beim Büro des Honorarkonsul in Chiang Mai oder beim Büro des Honorarkonsulin in Phuket beantragen wollen, können Sie direkt mit diesen Kontakt aufnehmen.
HK Sebastian-Justus Schmidt
Tel. 053-838-735
E-Mail: chiang-mai@hk-diplo.de
HK in Anette Jimenez Höchstetter in Phuket:
Tel. 076-610-407
E-Mail: phuket@hk-diplo.de
HK Rudolf Hofer in Pattaya:
Tel. 038-422-634
E-Mail: pattaya@hk-diplo.de
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Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.
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