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Reisepassanträge für Minderjährige

Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland

ILLUSTRATION - Ein Reisepass der BRD liegt am 21.05.2012 in Berlin auf einem Atlas, auf dem eine Landkarte der USA zu sehen ist., © picture alliance / dpa

20.10.2023 - Artikel

Passbeantragung

Die deutsche Botschaft Bangkok stellt für deutsche Staatsangehörige Reisepässe aus. Reisepässe für Minderjährige können nur beantragt werden, wenn der minderjährige Passbewerber persönlich in Begleitung des/der Sorgeberechtigten vorspricht.

Sollte ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung nicht anwesend sein können, kann eine entsprechende schriftliche Zustimmungserklärung zum Passantrag mit amtlich beglaubigter Unterschrift (z.B. von deutschem Bürgeramt, thail. Bezirksamt) die Anwesenheit ausnahmsweise ersetzen.

Ein Muster finden Sie hier

Bitte für Ihren Fall entsprechend anpassen. Es wird nur die Unterschrift der Person die nicht bei Antragstellung oder Abholung des Passes vorsprechen kann, in amtlich beglaubigter Form benötigt.„

Für die Antragstellung ist ein Termin notwendig, den Sie über das Terminvergabesystem der Botschaft buchen können. Die Beantragung eines Reisepasses ist gegen zusätzliche Gebühren auch bei den deutschen Honorarkonsuln in Phuket oder Chiang Mai möglich.

Sollte das Kind bisher keinen deutschen Reisepass besessen haben, nehmen Sie bitte vor Terminvereinbarung Kontakt mit der Botschaft auf pass@bangk.diplo.de
Nähere Informationen zur erstmaligen Passbeantragung und zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt können dem gesonderten Merkblatt entnommen werden.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge zu vereinbarten Terminen entgegengenommen werden. Bei unvollständigen Unterlagen ist eine erneute Terminvereinbarung nötig.

Vorzulegende Unterlagen

Alle Unterlagen sind im Original mit 1 Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die gleichen Unterlagen bereits zu einem anderen Zweck in der Botschaft eingereicht wurden. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros zu versehen.

Die folgenden Unterlagen werden in jedem Fall benötigt:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (ohne Kopie)

    Antrag auf Reisepass für Minderjährige

    von den Sorgeberechtigten persönlich zu stellen, die Angaben beziehen sich auf das Kind, das ebenfalls persönlich vorsprechen muss
  • ggf. bisheriger Ausweis des Kindes
  • Reisepässe der Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • ein Passbild neueren Datums (kann in der Eingangshalle der Botschaft gefertigt werden)
    Bitte beachten Sie die Anforderungen an Passfotos.
  • Bei erstmaliger Passbeantragung: Geburtsurkunden beider Eltern

  • Bei vorherigem Wohnsitz in Deutschland: Abmeldebescheinigung
    Sofern das Kind in Deutschland gelebt hat und trotz Abmeldung in Deutschland im Pass ein deutscher Wohnort eingetragen ist.

  • ggfs. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des anderen Elternteils)
  • ggfs. Nachweis über die Namensführung des Kindes, sofern die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen Informationen hierzu erteilt die Botschaft. Die Eintragung eines Familiennamens in der thailändischen Geburtsurkunde ist nicht für die Namensführung nach deutschem Recht maßgeblich. Bitte erkundigen Sie sich in diesem Fall vor Terminbuchung bei der Botschaft zum weiteren Vorgehen.

Wenn die Eltern des Kindes verheiratet sind, ist zusätzlich vorzulegen:

  • Heiratsurkunde der Eltern
  • bei erfolgter Eheschließung in Thailand: Heiratsprotokoll

Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren, ist zusätzlich vorzulegen:

  • Urkunde über Vaterschaftsanerkennung bzw. -feststellung oder Nachweis über Legitimation nach thailändischem Recht (eine Eintragung eines Vaters in der thail. Geburtsurkunde ist nicht ausreichend)
    Vaterschaftsanerkennungen und -Feststellungen

Wenn keine Vaterschaftsanerkennung, -feststellung oder Legitimation erfolgt ist und die Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt:

  • Negativbescheinigung über das alleinige Sorgerecht (falls Mutter in Deutschland gemeldet ist, ansonsten nehmen Sie bitte vor Beantragung Kontakt mit der Botschaft auf)
  • Ledigkeitsbescheinigung des Bezirksamtes und des Zentralregisteramts in Bangkok (bei Müttern mit doppelter Staatsangehörigkeit (deutsch/thailändisch)

Fallbezogen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt im Normalverfahren 4 bis 6 Wochen, im Expressverfahren in der Regel 3 Wochen. In besonderen Notfällen kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr beantragt werden. Das Einfügen von zusätzlichen Seiten ist bei keinen Pässen möglich. Sollte Ihr alter Reisepass vor Ablauf der Gültigkeit bereits keine freien Seiten mehr enthalten, wird die Beantragung eines Reisepasses mit 48 statt 32 Seiten empfohlen. Die Abholung kann durch einen Vertreter unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erfolgen.

Bei (aufpreispflichtiger) Antragstellung bei einem Büro der Honorarkonsuln (siehe unter Ziffer 5) verlängert sich die Bearbeitung um ca. 2-3 Wochen.

Passgebühren

Passgebühren in Euro, zahlbar in Baht zum jeweiligen Zahlstellenkurs der Botschaft.

Es werden Zahlungen mit Bargeld und mit Kreditkarte (Visa, Mastercard – Transaktion in Euro) akzeptiert. Aufgrund gelegentlich auftretender, technischer Probleme, die nicht von der Botschaft zu beeinflussen sind, kann die Möglichkeit einer Kreditkartenzahlung nicht garantiert werden. Bei den Honorarkonsuln sind Kreditkartenzahlungen leider nicht möglich.

Gebühren ab 01.01.2024 Zuständigkeit der Botschaft
(aus Deutschland abgemeldet)
ohne Abmeldung
Reisepass für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre) 68,50 EUR 106,00 EUR
Reisepass mit 48 Seiten zusätzlich 22,00 EUR zusätzlich 22,00 EUR
Expresszuschlag zusätzlich 32,00 EUR zusätzlich 32,00 EUR
Vorläufiger Reisepass
(Gültigkeit 1 Jahr)
70,00 EUR 96,00 EUR
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland
(Gültigkeit max. 30 Tage)
52,00 EUR 52,00 EUR

Übertragung des thailändischen Visums

Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier: Bescheinigung für die thailändische Immigrationsbehörde

Passbeantragung über die Honorarkonsuln

Der Reisepass (aber nicht erstmalige Passbeantragung) kann auch bei den Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland in Chiang Mai und Phuket beantragt werden. Eine Antragstellung beim Honorarkonsul in Pattaya ist nicht möglich. Ein Reisepass, der in Bangkok beantragt wurde, kann aber beim Honorarkonsul in Pattaya abgeholt werden. Bei den Honorarkonsuln fallen zusätzlich zu den oben genannten Gebühren weitere Gebühren für die Antragstellung und Auslagen für die Abholung des Reisepasses an.

Sollten Sie einen Reisepass beim Büro des Honorarkonsul in Chiang Mai oder beim Büro des Honorarkonsulin in Phuket beantragen wollen, können Sie direkt mit diesen Kontakt aufnehmen.

HK Sebastian-Justus Schmidt
Tel. 053-838-735
E-Mail: chiang-mai@hk-diplo.de

HK in Anette Jimenez Höchstetter in Phuket:
Tel. 084 304 4242
E-Mail: phuket@hk-diplo.de

HK Rudolf Hofer in Pattaya:
Tel. 038-422-634
E-Mail: pattaya@hk-diplo.de

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Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

Weitere Informationen

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