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Visum zur Arbeitsplatzsuche
Dieses Visum ermöglicht es interessierten Fachkräften aus Drittstaaten, die einen Hochschulabschluss besitzen, für max. sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen, um vor Ort eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden.
Allgemeine Informationen zur Fachkräftemigration finden Sie im Fachkräfteportal
www.make-it-in-germany.com
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen (im Original mit jeweils zwei Kopien):
- gültiger Reisepass sowie zwei Kopien der Datenseite, ggf. bisherige Pässe
- zwei biometriefähige Passfotos
Passfotos PDF / 558 KB - zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare für nationale Visa.
Videx - elektronisches Formular
Bitte alle Fragen im Antrag ausfüllen und Kontakttelefonnummer
Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)
Empfangsbestätigung Datenschutz-Grundverordnung - eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Nr. 6 und § 55 AufenthG
Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG (dem Antrag beizufügen) PDF / 501 KB - Lebenslauf über den beruflichen Werdegang, mit Zeugnissen, Diplomen o.ä.
- Deutscher Hochschulabschluss oder anerkannter ausländischer, einem deutschen vergleichbarer Hochschulabschluss
- Motivationsschreiben mit Angaben zur geplanten Arbeitsplatzsuche (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft etc.)
- Soweit bereits verfügbar: weitere Nachweise über Ihre Vorbereitung der Arbeitsplatzsuche
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts
Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen: http://anabin.kmk.org/
Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.
Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Dieses Merkblatt wird regelmäßig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.